Polizei, zum Zweiten
Folgende Situation:
Donnerstagvormittag, man ist frohgemut auf dem Weg nach Naivasha, einem beliebten kenianischen Ausflugsziel und möchte da ein vergnügliches verlängertes Wochenende
verbringen. Mitten auf der Strecke wird man von Polizisten wegen ‚speedings’
angehalten. Okay. Ohne Beweise wird behauptet, man sei statt mit 100 km/h mit
104 km/h unterwegs gewesen. Zähneknirschend ist man bereit die KES 4000 (CHF
40) zu bezahlen. Sorry, not possible. Stattdessen wird der Zündungsschlüssel
konfisziert und der Fahrer eingepackt. Man steht alleine, ohnmächtig und
ziemlich aus dem Häuschen da, hat weder eine Ahnung, wohin der Verhaftete
gebracht wird, noch wie es jetzt weitergehen soll. Irgendwann bekommt man die
Schlüssel zurück und eine Wegbeschreibung in den nächsten Ort, wo man vor
Gericht zu erscheinen hat. Und jetzt? In der Not ruft man den Schweizer Sicherheitsberater
an. Er beruhigt und verspricht zu helfen. Etwas getröstet, macht man sich mit
der Beschreibung auf die Suche nach dem Dorf und seinem Gericht. Derweil sich der
Sicherheitsberater bemüht, den Richter und/oder diverse Polizisten zu
erreichen. Nach vielen vergeblichen Versuchen wird tatsächlich irgendein
Telefon abgenommen und es gelingt herauszufinden, wie der Fall nun weiter geht,
wie viel man effektiv zu bezahlen haben wird, und warum das alles so abgelaufen
ist.
1. Man muss vor
Gericht erscheinen und die Strafe bezahlen. 2. Die Busse bleibt bei KES 4000,
da kommen weder Spruch- noch Schreibgebühren noch sonst etwas dazu, und es wird
eine Quittung ausgestellt werden. 3. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde
mit einer Speed Gun gemessen. 4. Es ist gängige Praxis, dass der Täter von der
Polizei mitgenommen wird (man vermutet: just in case, dass er nicht bezahlen
kann und dann seine Strafe gleich absitzen muss). 5. Die Polizei nimmt
grundsätzlich kein Geld auf der Strasse an, (aha?), und alle diese Fälle müssen
vor Gericht.
Zuweilen schwierig, das Gewünschte zu entdecken .... |
Der
Sicherheitsberater leitet alle eingeholten Infos telefonisch weiter, und man fahndet inzwischen verzweifelt nach dem genauen Platz, wo der Richter sitzt. Findet
ihn, und oh Wunder, alles läuft ab, wie versprochen. Der Bezirksanwalt reduziert
die Busse – unerforschliches Mysterium - sogar auf KES 2000, man ist entlassen, frei
und sagenhaft erleichtert. Und kann kaum glauben, dass das ganze Drama wegen
umgerechnet CHF 20 sein musste.
Tutaonana
Eure African queen
Irène
P.S. So geschehen
einer Praktikantin der Schweizer Botschaft. Und in ähnlicher Form ganz vielen
anderen Freunden und Bekannten.
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