Polizei, zum Zweiten

Folgende Situation: Donnerstagvormittag, man ist frohgemut auf dem Weg nach Naivasha, einem beliebten kenianischen Ausflugsziel und möchte da ein vergnügliches verlängertes Wochenende verbringen. Mitten auf der Strecke wird man von Polizisten wegen ‚speedings’ angehalten. Okay. Ohne Beweise wird behauptet, man sei statt mit 100 km/h mit 104 km/h unterwegs gewesen. Zähneknirschend ist man bereit die KES 4000 (CHF 40) zu bezahlen. Sorry, not possible. Stattdessen wird der Zündungsschlüssel konfisziert und der Fahrer eingepackt. Man steht alleine, ohnmächtig und ziemlich aus dem Häuschen da, hat weder eine Ahnung, wohin der Verhaftete gebracht wird, noch wie es jetzt weitergehen soll. Irgendwann bekommt man die Schlüssel zurück und eine Wegbeschreibung in den nächsten Ort, wo man vor Gericht zu erscheinen hat. Und jetzt? In der Not ruft man den Schweizer Sicherheitsberater an. Er beruhigt und verspricht zu helfen. Etwas getröstet, macht man sich mit der Beschreibung auf die Suche nach dem Dorf und seinem Gericht. Derweil sich der Sicherheitsberater bemüht, den Richter und/oder diverse Polizisten zu erreichen. Nach vielen vergeblichen Versuchen wird tatsächlich irgendein Telefon abgenommen und es gelingt herauszufinden, wie der Fall nun weiter geht, wie viel man effektiv zu bezahlen haben wird, und warum das alles so abgelaufen ist.
1. Man muss vor Gericht erscheinen und die Strafe bezahlen. 2. Die Busse bleibt bei KES 4000, da kommen weder Spruch- noch Schreibgebühren noch sonst etwas dazu, und es wird eine Quittung ausgestellt werden. 3. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde mit einer Speed Gun gemessen. 4. Es ist gängige Praxis, dass der Täter von der Polizei mitgenommen wird (man vermutet: just in case, dass er nicht bezahlen kann und dann seine Strafe gleich absitzen muss). 5. Die Polizei nimmt grundsätzlich kein Geld auf der Strasse an, (aha?), und alle diese Fälle müssen vor Gericht.
Zuweilen schwierig, das Gewünschte zu entdecken ....
Der Sicherheitsberater leitet alle eingeholten Infos telefonisch weiter, und man fahndet inzwischen verzweifelt nach dem genauen Platz, wo der Richter sitzt. Findet ihn, und oh Wunder, alles läuft ab, wie versprochen. Der Bezirksanwalt reduziert die Busse – unerforschliches Mysterium - sogar auf KES 2000, man ist entlassen, frei und sagenhaft erleichtert. Und kann kaum glauben, dass das ganze Drama wegen umgerechnet CHF 20 sein musste.

Tutaonana
Eure African queen
Irène
P.S. So geschehen einer Praktikantin der Schweizer Botschaft. Und in ähnlicher Form ganz vielen anderen Freunden und Bekannten.



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